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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Bedingungen (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) und die ggf. zusätzlich vereinbarten Bedingungen in den Auftragsformularen, den Anlagen hierzu (nachfolgend gemeinsam nur noch „das Auftragsformular“ genannt), den etwaigen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und der jeweiligen produktspezifischen Preisliste (zusammen „der Vertrag“ oder „die Vertragsbedingungen“) gelten für alle Telekommunikationsdienstleistungen, welche die VR Com GmbH (nachfolgend „VR“ genannt) für den Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) erbringt. Die von VR angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen umfassen namentlich die Bereitstellung eines Sprachtelefondienstes auf der Basis von Preselection (dauerhafte Voreinstellung des Telefonanschlusses des Kunden auf die von VR vorgegebene Verbindungsnetzbetreiberkennzahl) oder die Bereitstellung eines drahtgebundenen Internetzuganges auf Basis der Zugangsvarianten eines DSL-Anschlusses oder der Teilnehmeranschlussleitung (TAL-basiert) mit zusätzlicher Bereitstellung eines Telefonanschlusses basierend auf dem Internetprotokoll (nachfolgend „VoIP“) zur Erbringung von Sprachtelekommunikationsdienstleistungen und allen sonstigen dem Kunden erbrachten Dienste („die Leistung“). Im Falle von Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Bedingungen im jeweiligen Auftragsformular und den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen gelten die Regelungen in folgender Reihenfolge: Auftragsformular, produktspezifische Leistungsbeschreibungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn VR ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Für die Leistungen gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen des TKG (Telekommunikationsgesetz), des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und andere zwingende einschlägige gesetzliche Vorschriften.

§ 2 Preisänderungen
1. VR erbringt die Leistungen zu den Preisen, die sich aus der jeweils gültigen und mit dem Kunden vereinbarten VR-Preisliste ergeben.
2. VR hat das Recht, jederzeit Preisänderungen vorzunehmen. Dies betrifft sowohl den Grundvertrag als auch optional hinzu gebuchte Tarifoptionen, wie z. B. Flatoptionen. VR wird den Kunden mindestens sechs Wochen vorher (schriftlich oder elektronisch) über Änderungen informieren. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung zum Änderungszeitpunkt schriftlich widerspricht. In der Änderungsmitteilung weist VR den Kunden auf das Kündigungsrecht hin.

§ 3 Vertragsabschluss
1. Der Auftrag des Kunden erfolgt schriftlich, fernmündlich oder über das Internet. Soweit der Auftrag des Kunden schriftlich oder über das Internet erfolgt, bedarf er zur Annahme einer schriftlichen Annahmeerklärung durch VR.
2. Der Kunde hält sich zwei Wochen an seinen Auftrag gegenüber VR gebunden.
3. Mitarbeiter von VR sind ohne besondere Vollmacht nicht berechtigt, von den AGB abweichende Regelungen zu treffen.

§ 4 Vorleistungen
1. Soweit VR auf Vorleistungen anderer Netzbetreiber zurückgreifen muss, kann VR die Qualität und die Verfügbarkeit dieser Netze und Verbindungen nicht beeinflussen und hat diesbezügliche Störungen daher nicht zu vertreten. Übertragungsprobleme, die auf Störungen im Netz oder von Anschlüssen anderer Netzbetreiber zurückzuführen sind, werden bei der Berechnung einer etwaigen Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Soweit Qualität und Verfügbarkeit des Netzes und die Erreichbarkeit von Verbindungen durch eine vom Kunden verursachte Netzüberlastung beeinträchtigt werden, hat VR diesbezügliche Störungen nicht zu vertreten.

§ 5 Bereitstellung der Leistungen/Leistungsbestimmung
1. Als notwendige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen sind beim Kunden in Abhängigkeit von der technischen Zugangsvariante bestimmte Anschlussgeräte zu installieren (beispielsweise Modem, Router, Splitter). Der Kunde ist insoweit bei Vertragsschluss zur Abnahme und Installation der Anschlussgeräte verpflichtet. VR wird dem Kunden die gemäß der produktspezifischen Leistungsbeschreibung kundenseitig erforderlichen Anschlussgeräte (Customer Premises Equipment – „CPE“) für die jeweilige Zugangsvariante zu den jeweils im Auftragsformular bzw. der Preisliste enthaltenen Bedingungen zur Nutzung zur Verfügung stellen. Mit der Inbetriebnahme der CPE als Übergabeschnittstelle gilt der jeweilige Internetzugang beim Kunden als bereitgestellt. Die Vorhaltung von anschlusskompatiblen Anwender-Endgeräten liegt in dem Verantwortungsbereich des Kunden. Soweit es VR aus technischen und/oder betrieblichen Gründen notwendig erscheint, kann VR die CPE auf eigene Kosten während der Vertragslaufzeit jederzeit austauschen. Über die produktspezifische ggf. vereinbarte Standardinstallation hinausgehende zusätzliche Installationsleistungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden nach Aufwand von dem Installationspartner direkt durchgeführt und von diesem zu dessen Bedingungen direkt abgerechnet.
2. Die dem Kunden für die Vertragsdauer überlassenen technischen Einrichtungen (CPE) bleiben – soweit nichts anderes vereinbart wird – Eigentum von VR. Bei Beeinträchtigung des Eigentumsrechts durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust ist VR unverzüglich zu informieren. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann VR den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen. Im Falle der Zerstörung des Gerätes, die auf ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist, hat der Kunde die erforderlichen Reparaturkosten bzw. bei Unmöglichkeit der Reparatur den aktuellen Zeitwert des Anschlussgerätes, höchstens jedoch einen Betrag in Höhe von 500,00 € zu ersetzen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsbeendigung ein von der VR gestelltes CPE vollständig innerhalb von zehn Werktagen in einwandfreiem Zustand an die VR bzw. an den von VR benannten Logistikpartner zurückzusenden. Die Kosten des Versandes sind vom Kunden zu übernehmen. Dies gilt auch bei Ausübung eines Widerrufsrechtes, sofern ein Fall des § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB vorliegt.
4. Die Administration der CPE erfolgt ausschließlich durch VR. Konfigurationsrelevante Parameter werden grundsätzlich durch VR vorgegeben. Eine Einflussnahme des Kunden ist ausgeschlossen.
5. Die Standardinstallation – Inbetriebnahme der CPE – erfolgt kostenlos. VR vereinbart mit dem Kunden verbindliche Termine. Die Installation der CPE erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei Nichteinhaltung von Terminabsprachen für die Standardinstallation der CPE ist VR berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 40,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu erheben und gesondert zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass VR ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
6. Die Leistung der VR ist mit abgeschlossener Installation der Zugangsvariante bzw. bei Preselection mit Vornahme der dauerhaften Voreinstellung bereitgestellt.
7. Soweit im Auftragsformular bzw. der produktspezifischen Leistungsbeschreibung eine max. mögliche Datenrate vereinbart ist, kann aus netztechnischen Gründen erst im Zuge der Bereitstellung festgestellt werden, ob diese Datenrate wirklich eingehalten werden kann. Ziff. 3.3 findet entsprechende Anwendung.
8. Im Rahmen der Bereitstellung des Internetzuganges ist die Leistung darauf beschränkt, dem Kunden eine funktionstüchtige Schnittstelle zum Internet für die Übermittlung von Daten zum oder aus dem Internet bereit zu stellen. Für die im Internet angebotenen Dienste und Inhalte ist VR nicht verantwortlich. Insoweit ergibt sich auch keine Verantwortlichkeit für die Übertragungsleistungen (Geschwindigkeit, Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit), soweit diese nicht durch das von VR genutzte Netz, sondern durch die Erreichbarkeit anderer Netze und damit außerhalb des eigenen Netzbereiches liegende Umstände beeinträchtigt werden.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Nutzer wird die ihm von VR überlassenen Zugangsdaten geheim halten und einen Zugriff Dritter auf die Zugangsdaten vermeiden. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche mit einer missbräuchlichen Nutzung des Zugangs verbundenen Kosten zu tragen.
2. Ein Weiterverkauf der Leistungen an Dritte ist unzulässig.
3. Der Kunde ist verpflichtet, den bereitgestellten Zugang nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Handlungen im Rahmen der Nutzung gegenüber Dritten zu begehen und Schutzrechte Dritter nicht zu verletzen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig zu speichern, online oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten oder auf solche Informationen hinzuweisen, die einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt haben. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails an Dritte, insbesondere zu Werbezwecken (Mail-Spamming) bzw. zu missbräuchlichem Posting von Nachrichten in Newsgroups, insbesondere zu Werbezwecken (News-Spamming) ist untersagt. Verstößt der Kunde gegen eine der zuvor niedergelegten Verpflichtungen und stellt der Kunde trotz Aufforderung von VR den Missbrauch nicht umgehend nach Erhalt der Aufforderung ab, ist VR zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist VR zur sofortigen Sperre und fristlosen Kündigung berechtigt, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf. Daneben bestehende Schadensersatzansprüche der VR bleiben unberührt.
4. Soweit für die Realisierung einer Zugangsvariante (bspw. TAL-basiert) erforderlich, trägt der Kunde dafür Sorge, dass auf erstes Anfordern der VR eine Grundstückseigentümererklärung (GE) vorliegt. Für den Zeitraum, in welchem trotz Anforderung keine Grundstückseigentümererklärung vorliegt, entfällt die Leistungspflicht der VR. Legt der Kunde binnen zwei (2) Wochen nach entsprechender Aufforderung keine GE vor oder verweigert er deren Vorlage, ist VR zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Rücktritts ist der Kunde verpflichtet, VR alle Kosten zu ersetzen, die ihr im Vertrauen auf die Erfüllung des Vertrages entstanden sind.
5. Der Kunde ist verpflichtet, VR über jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seines Kontos oder ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich schriftlich zu informieren.

§ 7 Gewährleistung
1. VR verpflichtet sich, im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten Störungen des Netz- und Verbindungsbetriebes unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, VR erkennbare Leistungsstörungen unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung). VR haftet jedoch nicht für Fehler oder Mängel, die ihre Ursachen im Verantwortungsbereich Dritter (etwa eines anderen Netzbetreibers) haben. VR ist jedoch bemüht, an der Beseitigung auch solcher Fehler mitzuwirken.
2. Eine Haftung für verspätete Ausführung der Mängelbeseitigung bzw. Entstörung tritt nur ein, wenn der Kunde eine Störungsmeldung angezeigt hat und VR oder ihren Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen, soweit erforderlich, tatsächlichen Zutritt in die entsprechenden Räumlichkeiten verschafft hat.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Soweit im jeweiligen Auftragsformular oder den jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen nichts anderes bestimmt ist, hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit der Bereitstellung der Leistung durch VR oder, wenn die Bereitstellung sich aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, ab dem Zeitpunkt, zu dem die Bereitstellung ohne dieses Hindernis erfolgt wäre. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere 12 Monate und kann jeweils mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Laufzeitverlängerung gekündigt werden.
2. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem erheblichen Teil der Entgelte in Verzug kommt. Ein erheblicher Teil der Entgelte ist erreicht, wenn die Hälfte der fälligen Gesamtschuld überschritten ist, mindestens jedoch ein rückständiger Betrag in Höhe von 75,00 €. Ein weiterer Grund zur fristlosen Kündigung liegt vor, wenn der Kunde entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Befugnis zum Lastschrifteneinzug unberechtigt widerruft und trotz Aufforderung binnen zwei Wochen keine neue Einzugsermächtigung erteilt oder anderweitig Zahlung leistet.
3. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 9 Besondere Bestimmungen für Preselection
1. Im Falle der Kündigung hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Voreinstellung von VR als Verbindungsnetzbetreiber in der entsprechenden Ortsvermittlungsstelle des Teilnehmerbetreibers zum Kündigungszeitpunkt aufgehoben wird. Ein entsprechender Antrag ist an den neuen Verbindungsnetzbetreiber zu richten. Bis zur endgültigen Aufhebung der Voreinstellung von VR als Verbindungsnetzbetreiber bleibt die Netzfreischaltung des Anschlusses bestehen. Für die weitere Nutzung über den Kündigungszeitpunkt hinaus gelten die jeweils gültigen Preislisten der VR für Verträge ohne Mindestlaufzeit.
2. Der Kunde beauftragt seinen Anschlussbetreiber mit der Voreinstellung des Verbindungsnetzes der VR (Preselection) und erhält diese bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrecht.
3. VR bietet im Rahmen der Preselection ausschließlich Telefoniedienstleistungen zum Zwecke der Sprachkommunikation an. Soweit eine Flatrate (als Produktbestandteil oder Option) Vertragsinhalt ist, unterfallen daher Verbindungen zu Rufnummern von Online-Diensten und Rufnummern, die zur Übermittlung von Daten genutzt werden, nicht der Flatrate. Diese Verbindungen werden zu den in der Preisliste ausgewiesenen Tarifen gesondert abgerechnet. VR ist außerdem berechtigt, die Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zum Ende des folgenden Monats zu kündigen, wenn der Kunde in drei aufeinander folgenden Monaten ein Gesprächsaufkommen von mehr als 1.200 Gesprächsminuten mtl. hat.
4. Bei diesem Tarif handelt es sich um einen Privatkundentarif. Bei insoweit atypischem Nutzungsverhalten (z. B. Rufumleitungen) ist VR abweichend von § 8 dieser AGB zur ordentlichen Kündigung dieses Vertrags zum Ende des auf die Kündigung folgenden Monats berechtigt.

§ 10 Besondere Bestimmungen für den Vollanschluss
1. Wenn der Teilnehmer den Vertrag vor betriebsfähiger Bereitstellung des Anschlusses durch VR kündigt, ersetzt der Teilnehmer VR die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für die De-Installation von bereits installierten Telekommunikationsvorrichtungen.
2. Der Teilnehmer stellt eine ausreichende Energieversorgung für die Installation und den Betrieb des benötigten Telefonanschlusses sicher und ermöglicht VR kostenlos den Zugang zum Grundstück und den damit verbundenen Gebäuden, soweit dies Arbeiten zur Installation oder Instandhaltung des Anschlusses erforderlich machen. Die Arbeiten dürfen nur durch VR oder durch von VR beauftragte Personen durchgeführt werden.
3. Soweit eine Flatrate (als Produktbestandteil oder Option) Vertragsinhalt ist, ist VR berechtigt, die Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zum Ende des folgenden Monats zu kündigen, wenn der Teilnehmer in drei aufeinander folgenden Monaten ein Gesprächsaufkommen von mehr als 1.200 Gesprächsminuten mtl. bzw. ein Datenvolumen von mehr als 10 GB mtl. hat.
4. Bei diesem Tarif handelt es sich um einen Privatkundentarif. Bei insoweit atypischem Nutzungsverhalten (z. B. Rufumleitungen) ist VR abweichend von § 8 dieser AGB zur ordentlichen Kündigung dieses Vertrags zum Ende des auf die Kündigung folgenden Monats berechtigt.
5. VR ist nicht verantwortlich für Down- und Uploadgeschwindigkeiten, soweit sie von der Verarbeitungsgeschwindigkeit des Servers auf der Gegenseite und der zwischengeschalteten Netzknoten abhängen.

§ 11 Zahlungsbedingungen
1. Die vom Kunden an VR zu zahlenden Preise bestimmen sich nach der jeweils gültigen und vereinbarten Preisliste.
2. Vorbehaltlich gesonderter Regelungen ist das Entgelt monatlich ab Vertragsbeginn zu zahlen. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile des Kalendermonats zu zahlen, werden diese anteilig nach Tagen berechnet. Einmalig zu zahlende Entgelte, wie bspw. Bereitstellungsgebühren, sind ebenfalls mit dem Tag der Bereitstellung der Leistung durch VR zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt für monatlich zu entrichtende Entgelte vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen monatlich für die im Vormonat in Anspruch genommene Leistung.
3. Alle Rechnungen werden mit ihrem Zugang fällig und zahlbar.
4. Der Kunde wird VR eine Ermächtigung zum Einzug der jeweils fälligen Rechnungsbeträge erteilen und die Einzugsermächtigung für die Dauer des Vertrages aufrechterhalten. Sofern Rückbelastungen erfolgen, ist der Kunde verpflichtet, VR die daraus entstehenden Kosten – mindestens jedoch in Höhe eines Betrages von 11,40 € – zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, Bearbeitungsgebühren seien überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden.
5. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden Rechnungen dem Kunden per E-Mail bereitgestellt. Eine postalische Rechnungserstellung erfolgt in diesem Falle nicht. Kann die Zusendung der Rechnung per E-Mail aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat (z. B. fehlende oder fehlerhafte Mailadresse), nicht erfolgen, erfolgt automatisch die Versendung der Rechnung postalisch für 2,50 €/mtl. Die Zahlungsbeträge für die Dienstleistungen werden spätestens fünf (5) Werktage nach Zugang der E-Mail beim Kunden im Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden eingezogen, wenn und soweit der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen gegen die Rechnung erhoben hat.
6. Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und Abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von VR nach den gesetzlichen Vorschriften gespeichert bzw. gelöscht. Unterlässt der Kunde die Erhebung von Einwendungen innerhalb von acht Wochen nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch bis zur Löschung der Verkehrsdaten innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, gilt die jeweilige Rechnung seitens des Kunden nach Maßgabe des § 45i TKG als genehmigt.

§ 12 Verzug/Sperre
1. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung von VR, die nach Eintritt der Fälligkeit einer Forderung erfolgt, nicht zahlt. Unabhängig davon kommt der Kunde in Verzug, wenn er nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann VR Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verlangen.
2. VR ist berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen zu sperren. Der Kunde bleibt auch während der rechtmäßigen Sperrung zur Zahlung der vereinbarten verbindungsunabhängigen Vergütung sowie der aufgelaufenen Außenstände verpflichtet.

§ 13 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht / Abtretung
1. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
2. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn seine Ansprüche aus dem gleichen Vertragverhältnis beruhen.

§ 14 Haftung
1. Für Vermögensschäden haftet VR höchstens bis zu einem Betrag von 12.500,00 € je Endnutzer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Mio. € begrenzt. Die Haftungsbegrenzung nach Satz 1 und 2 entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
2. Für andere Schäden des Kunden (z. B. auch bei der Erbringung von Installationsarbeiten) haftet VR nur, falls der Schaden (i) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist oder (ii) im Falle von leichter Fahrlässigkeit, soweit es sich um eine Pflichtverletzung handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im Falle von (ii) ist die Haftung der VR der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für VR vernünftigerweise vorhersehbar waren; dies gilt auch für den Schadensumfang.
3. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
4. Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstiger Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 15 Besondere Bestimmungen für Sprachtelekommunikationsdienstleistungen
1. VR ermöglicht dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Nutzung des internetbasierten Telefonanschlusses zu den in der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung genannten Verbindungen, Leistungsmerkmalen und Durchlasswahrscheinlichkeiten.
2. VR bezieht ihrerseits die Sprachtelekommunikationsdienstleistungen von einem Vorleistungslieferanten, der insoweit regulatorisch allein als Teilnehmernetzbetreiber im Verhältnis zum Kunden gilt. Soweit der Kunde Verbindungen zu Mehrwertdiensterufnummern in Anspruch nimmt, die nicht im Netz des Vorleistungslieferanten geschaltet sind und die dieser somit seinerseits in Drittnetzen einkaufen muss, verzichtet der Kunde gegenüber VR auf sein Recht, alle Leistungen in einer Rechnung abgerechnet zu bekommen. Der Kunde erteilt VR bereits jetzt die Ermächtigung, ggf. über eine separate Rechnung auch alle Leistungen von dritten Anbietern bei dem Kunden einzuziehen, die der Kunde über den von VR bereit gestellten Anschluss bei dritten Anbietern bezieht.

§ 16 Datenschutz, Fernmeldegeheimnis
1. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder die einschlägigen Regelungen des TKG, BDSG bzw. die im übrigen einschlägigen Rechtsvorschriften es anordnen oder erlauben.
2. VR ist berechtigt, sich für die Auftragsbearbeitung, die Kundenbetreuung, die Reklamationsbearbeitung, die Rechnungsstellung, das Mahnwesen und die Forderungsbeitreibung der Dienste Dritter zu bedienen. Für die Erbringung dieser Dienste dürfen den Dritten von VR gemäß der einschlägigen gesetzlichen Regelungen personenbezogene Daten des Kunden übermittelt und von diesen zu den genannten Zwecken verarbeitet werden, welche die Verbindungs- und Bestandsdaten betreffen (Kundenanschrift, Entgeltabrechnungsdaten, Zahlungsverhalten).
3. Der Kunde willigt ein, dass VR vorgenannte Daten an Dritte für vorgenannte Zwecke übermittelt und Dritte diese Daten zu den genannten Zwecken verarbeiten und speichern. Die Übermittlung an Dritte zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat hierzu zuvor schriftlich eingewilligt. Die beauftragten Dritten sind zur Wahrung von Datenschutz und des Fernmeldegeheimnisses entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet.

§ 17 Bonitätsprüfung
1. Der Kunde willigt ein, dass VR Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Telekommunikationsvertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden zur Feststellung der Kreditwürdigkeit einholt. VR ist ferner berechtigt, anerkannten Wirtschaftsauskunfteien Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens zu übermitteln, sofern dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen geboten ist und kein schutzwürdiges Interesse des Kunden entgegensteht.
2. Der Kunde kann bei VR Auskunft über Name und Anschrift der Wirtschaftsauskunfteien verlangen, mit denen VR im Rahmen dieser Vertragsabwicklung Daten ausgetauscht hat.

§ 18 Streitbeilegungsverfahren
Im TKG ist vorgesehen, dass der Kunde im Falle eines Streits mit VR ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen kann. Hierzu hat der Kunde einen formlosen Antrag an die Bundesnetzagentur zu richten. Die Adresse lautet wie folgt: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn.

§ 19 Sonstiges
1. Die vertraglichen Rechte und Pflichten können von VR auf einen Dritten übertragen werden. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen.
2. Sofern nach diesen Vertragsbedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, können diese auch durch telekommunikative Übermittlung in Textform (bspw. per Telefax oder E-Mail) oder in sonstiger Textform (z. B. Onlineformular der Website der VR) erfolgen.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem durch diese Vertragsbedingungen begründeten Vertragsverhältnis ist München, sofern der Kunde eingetragener Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
5. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen VR und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) oder sonstiger internationaler Übereinkommen.
Stand: 11.06.2010

Widerrufsbelehrung für Preselection
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e
Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: VR Com GmbH, Kistlerhofstr. 170, 81379 München.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung.


Widerrufsbelehrung für Vollanschluss
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die erforderlichen Anschlussgeräte vor Fristablauf
überlassen werden – durch Rücksendung der Anschlussgeräte, widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt
dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer
Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Anschlussgeräte.
Der Widerruf ist zu richten an: VR Com GmbH, Kistlerhofstr. 170, 81379 München.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung der Anschlussgeräte gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Anschlussgeräte ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Anschlussgeräte entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Anschlussgeräte nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Anschlussgeräte sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketfähige Anschlussgeräte werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Anschlussgeräte, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung.


Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten lediglich zum Zwecke der Vertragsabwicklung. Grundlage der Speicherung ist §28 Abs.1 S.1 Nr.1 des Bundesdatenschutzgesetzes. Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung. Eine Weitergabe Ihrer Daten zu Werbezwecken erfolgt nicht.




KomplettPlus
(1) Mindestvertragslaufzeit 24 Monate; automatische Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate, wenn keine Kündigung mindestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt. Es wird die max. verfügbare Bandbreite (bis zu DSL 16.000) ohne weitere Zusatzkosten zur Verfügung gestellt. KomplettPlus ist noch nicht in allen Anschlussbereichen verfügbar. Bestehender Anschluss der Deutschen Telekom AG oder eines alternativen Teilnehmernetzbetreibers wird übernommen. Call-by-Call und Preselection nicht möglich. DSL-Router wird während der Vertragsdauer zusätzlich für 4,95 €/mtl. zur Verfügung gestellt (Versandkosten 14,90 €); entfällt auf Wunsch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (dann keine Support-/Garantieleistungen), DSL-Router bleibt dann weiterhin im Eigentum der VR Com. Wunschrufnummern nicht möglich; die erste ISDN-Rufnummer ist kostenlos, für die Übernahme einer 2. sowie 3. Rufnummer fallen jeweils 3,00 €/mtl. an. Ab der 4. Rufnummer fallen keine weiteren Kosten an.
(2) KomplettPlus mit Flatrates: In den ersten vier Monaten 9,95 €/mtl. Grundgebühr; ab dem 5. Monat 29,95 €/mtl.; DSL-Flat und Fon-Flat für Gespräche ins dt.Festnetz sind enthalten.
(3) KomplettPlus ohne Flatrates: In den ersten vier Monaten 9,95 €/mtl. Grundgebühr; abdem 5. Monat 19,95 €/mtl.; DSL-Tarif 0,3 Cent/MB; Telefontarif ab 1,9 Cent/Min.
(4) Zusätzlich WLAN USB-Stick für 29,90 € zubuchbar; nur ein Hardware-Paket pro Bestellung; Modelländerungen vorbehalten.
(5) Rechnungsversand erfolgt in Papierform (2,50 € je Rechnung) oder kostenlos per E-Mail (ausgenommen Premiumdienste).

Eco
(10) Abrechnung erfolgt für National-, Auslands-, Mobilfunk- und sonstige Dienste im Minutentakt; Sonderrufnummern (0900/0180x) werden über die DTAG/sonstige Anbieter zu deren Tarifen abgerechnet; sonstiger Datentransfer 2,9 Cent/Min. (begrenzt auf deutsche geographische Rufnummern).
(11) Der Tarif Eco hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, die sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht mindestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Mindestumsatz beträgt 9,95 €/mtl., exkl. der kostenlosen Stunde Ausland.
(12) Eine Stunde kostenlos ins europäische Festnetz; die Liste der Länder finden Sie in der Tarifübersicht unter eco.vr-com.net; anschließend wird im Minutentakt abgerechnet. Rechnungsversand erfolgt in Papierform (2,50 € je Rechnung) oder kostenlos per E-Mail (ausgenommen Premiumdienste).

ProFlat
(20) Ganztägig ins deutsche Festnetz; Auslands-, Mobilfunk- und sonstige Dienste werden im Minutentakt abgerechnet; Sonderrufnummern (0900/0180x) werden über die DTAG/sonstige Anbieter zu deren Tarifen abgerechnet; sonstiger Datentransfer 2,9 Cent/Min. (begrenzt auf deutsche geographische Rufnummern). Der Tarif hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren; die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(21) 6,95 €/mtl. Grundpreis in den ersten drei Monaten bei vorhandenem DTAG-Telefonanschluss; ab dem 4. Monat 9,95 €/mtl. Rechnungsversand erfolgt in Papierform (2,50 € je Rechnung) oder kostenlos per E-Mail (ausgenommen Premiumdienste).

(77) 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 0,42 €/Min. aus den Mobilfunknetzen.
(88) Abrechnung im Minutentakt/pro angefangene Minute.
(99) Versand über das Internet für 12 Cent/SMS (160 Zeichen).

Für alle Angebote, ausgenommen Tarif KomplettPlus, ist ein Telefonanschluss der Deutschen Telekom AG erforderlich. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt.

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