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Telekommunikationsgesetz
 

Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 45g Verbindungspreisberechnung

Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. April 2009 (BGBl. I S. 994) geändert worden ist

(1) Bei der Ab­rech­nung ist der An­bie­ter von Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­ten für die Öf­fent­lich­keit ver­pflich­tet,

    1. die Dauer und den Zeit­punkt zeit­ab­hän­gig ta­ri­fier­ter Ver­bin­dun­gen von Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­ten für die Öf­fent­lich­keit unter re­gel­mä­ßi­ger Ab­glei­chung mit einem amt­li­chen Zeit­nor­mal zu er­mit­teln,
    2. die für die Ta­ri­fie­rung re­le­van­ten Ent­fer­nungs­zo­nen zu er­mit­teln,
    3. die über­tra­ge­ne Da­ten­men­ge bei vo­lu­men­ab­hän­gig ta­ri­fier­ten Ver­bin­dun­gen von Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­ten für die Öf­fent­lich­keit nach einem nach Ab­satz 3 vor­ge­ge­be­nen Ver­fah­ren zu er­mit­teln und
    4. die Sys­te­me, Ver­fah­ren und tech­ni­schen Ein­rich­tun­gen, mit denen auf der Grund­la­ge der er­mit­tel­ten Ver­bin­dungs­da­ten die Ent­gelt­for­de­run­gen be­rech­net wer­den, einer re­gel­mä­ßi­gen Kon­trol­le auf Ab­rech­nungs­ge­nau­ig­keit und Über­ein­stim­mung mit den ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Ent­gel­ten zu un­ter­zie­hen.

(2) Die Vor­aus­set­zun­gen nach Ab­satz 1 Nr. 1, 2 und 3 sowie Ab­rech­nungs­ge­nau­ig­keit und Ent­gelt­rich­tig­keit der Da­ten­ver­ar­bei­tungs­ein­rich­tun­gen nach Ab­satz 1 Nr. 4 sind durch ein Qua­li­täts­si­che­rungs­sys­tem si­cher­zu­stel­len oder ein­mal jähr­lich durch öf­fent­lich be­stell­te und ver­ei­dig­te Sach­ver­stän­di­ge oder ver­gleich­ba­re Stel­len über­prü­fen zu las­sen. Zum Nach­weis der Ein­hal­tung die­ser Be­stim­mung ist der Bun­des­netz­agen­tur die Prüf­be­schei­ni­gung einer ak­kre­di­tier­ten Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le für Qua­li­täts­si­che­rungs­sys­te­me oder das Prüf­ergeb­nis eines öf­fent­lich be­stell­ten und ver­ei­dig­ten Sach­ver­stän­di­gen vor­zu­le­gen.

(3) Die Bun­des­netz­agen­tur legt im Be­neh­men mit dem Bun­des­amt für Si­cher­heit in der In­for­ma­ti­ons­tech­nik An­for­de­run­gen an die Sys­te­me und Ver­fah­ren zur Er­mitt­lung des Ent­gelts vo­lu­men­ab­hän­gig ta­ri­fier­ter Ver­bin­dun­gen nach Ab­satz 1 Nr. 2, 3 und 4 nach An­hö­rung der be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men, Fach­krei­se und Ver­brau­cher­ver­bän­de durch Ver­fü­gung im Amts­blatt fest.



KomplettPlus
(1) Mindestvertragslaufzeit 24 Monate; automatische Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate, wenn keine Kündigung mindestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt. Es wird die max. verfügbare Bandbreite (bis zu DSL 16.000) ohne weitere Zusatzkosten zur Verfügung gestellt. KomplettPlus ist noch nicht in allen Anschlussbereichen verfügbar. Bestehender Anschluss der Deutschen Telekom AG oder eines alternativen Teilnehmernetzbetreibers wird übernommen. Call-by-Call und Preselection nicht möglich. DSL-Router wird während der Vertragsdauer zusätzlich für 4,95 €/mtl. zur Verfügung gestellt (Versandkosten 14,90 €); entfällt auf Wunsch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (dann keine Support-/Garantieleistungen), DSL-Router bleibt dann weiterhin im Eigentum der VR Com. Wunschrufnummern nicht möglich; die erste ISDN-Rufnummer ist kostenlos, für die Übernahme einer 2. sowie 3. Rufnummer fallen jeweils 3,00 €/mtl. an. Ab der 4. Rufnummer fallen keine weiteren Kosten an.
(2) KomplettPlus mit Flatrates: In den ersten vier Monaten 9,95 €/mtl. Grundgebühr; ab dem 5. Monat 29,95 €/mtl.; DSL-Flat und Fon-Flat für Gespräche ins dt.Festnetz sind enthalten.
(3) KomplettPlus ohne Flatrates: In den ersten vier Monaten 9,95 €/mtl. Grundgebühr; abdem 5. Monat 19,95 €/mtl.; DSL-Tarif 0,3 Cent/MB; Telefontarif ab 1,9 Cent/Min.
(4) Zusätzlich WLAN USB-Stick für 29,90 € zubuchbar; nur ein Hardware-Paket pro Bestellung; Modelländerungen vorbehalten.
(5) Rechnungsversand erfolgt in Papierform (2,50 € je Rechnung) oder kostenlos per E-Mail (ausgenommen Premiumdienste).

Eco
(10) Abrechnung erfolgt für National-, Auslands-, Mobilfunk- und sonstige Dienste im Minutentakt; Sonderrufnummern (0900/0180x) werden über die DTAG/sonstige Anbieter zu deren Tarifen abgerechnet; sonstiger Datentransfer 2,9 Cent/Min. (begrenzt auf deutsche geographische Rufnummern).
(11) Der Tarif Eco hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, die sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht mindestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Mindestumsatz beträgt 9,95 €/mtl., exkl. der kostenlosen Stunde Ausland.
(12) Eine Stunde kostenlos ins europäische Festnetz; die Liste der Länder finden Sie in der Tarifübersicht unter eco.vr-com.net; anschließend wird im Minutentakt abgerechnet. Rechnungsversand erfolgt in Papierform (2,50 € je Rechnung) oder kostenlos per E-Mail (ausgenommen Premiumdienste).

ProFlat
(20) Ganztägig ins deutsche Festnetz; Auslands-, Mobilfunk- und sonstige Dienste werden im Minutentakt abgerechnet; Sonderrufnummern (0900/0180x) werden über die DTAG/sonstige Anbieter zu deren Tarifen abgerechnet; sonstiger Datentransfer 2,9 Cent/Min. (begrenzt auf deutsche geographische Rufnummern). Der Tarif hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren; die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(21) 6,95 €/mtl. Grundpreis in den ersten drei Monaten bei vorhandenem DTAG-Telefonanschluss; ab dem 4. Monat 9,95 €/mtl. Rechnungsversand erfolgt in Papierform (2,50 € je Rechnung) oder kostenlos per E-Mail (ausgenommen Premiumdienste).

(77) 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 0,42 €/Min. aus den Mobilfunknetzen.
(88) Abrechnung im Minutentakt/pro angefangene Minute.
(99) Versand über das Internet für 12 Cent/SMS (160 Zeichen).

Für alle Angebote, ausgenommen Tarif KomplettPlus, ist ein Telefonanschluss der Deutschen Telekom AG erforderlich. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt.

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